Einstufung von Behinderung/Schwerbehinderung
Um besondere Rechte oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) geltend machen können, muss die Anerkennung als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beim Versorgungsamt/bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt werden.