Aufgaben und Leistungen der Rehabilitationsträger

In Deutschland gibt es mehrere Sozialleistungsträger, die nach dem SGB IX Rehabilitationsleistungen (= Leistungen zur Teilhabe) erbringen.

Grundsätzlich ist für die verschiedenen Rehabilitationsleistungen jeweils der Träger zuständig, der die (finanziellen) Folgen der nicht durchgeführten oder nicht erfolgreichen Rehabilitation übernehmen muss.

Es gelten die Prinzipien:
  • „Rehabilitation vor Rente“ bei der Gesetzlichen Rentenversicherung
  • „Rehabilitation vor Pflege“ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung

Übersicht der wichtigsten Leistungsträger mit ausgewählten Zuständigkeiten:

 
Leistungsträger Zuständigkeiten/Aufgaben

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Vermeidung oder Verzögerung des krankheitsbedingten vorzeitigen Ausscheidens
    der Versicherten aus dem Erwerbsleben

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Abwendung, Minderung oder Ausgleich von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Bundesagentur für Arbeit

  • Erhalt oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gesundheitlich beeinträchtigter Menschen
  • Gleichstellung von behinderten Menschen

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Wiedereingliederung nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten
 

Weitere Leistungsträger:

  • Träger der Grundsicherung
  • Träger der Sozialhilfe
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Kriegsopferversorgung

 

Weitere Informationen

Links zu den wichtigsten Leistungsträgern

→ www.gesetze-im-internet.de: SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

→ www.integrationsaemter.de: Handbuch mit Fachlexikon: „ABC Behinderung & Beruf“