Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen in Betrieben mit mehr als 5 schwerbehinderten Beschäftigten.

Wesentliche Aufgabenbereiche:

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Beratung und Hilfestellung für Beschäftigte (z. B. bei der Antragstellung)
  • Vermittlung bei innerbetrieblichen Konflikten