Betriebs-/Personalrat

Der Betriebs-/Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerschaft und hat Mitspracherechte bei Kündigungen und Einstellungen.

Wesentliche Aufgabenbereiche:

  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Pflichten der Arbeitgeberinnen/-geber gegenüber behinderten und älteren Beschäftigten (z. B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungspflicht)
  • Hinwirkung auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
  • Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes

Arbeitnehmerinnen können für ihre Belange ggf. zusätzlich Unterstützung von Gleichstellungsbeauftragten bzw. Frauenvertretungen bekommen.