Betriebs-/Personalrat
Der Betriebs-/Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerschaft und hat Mitspracherechte bei Kündigungen und Einstellungen.
Wesentliche Aufgabenbereiche:
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Pflichten der Arbeitgeberinnen/-geber gegenüber behinderten und älteren Beschäftigten (z. B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungspflicht)
- Hinwirkung auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes
Arbeitnehmerinnen können für ihre Belange ggf. zusätzlich Unterstützung von Gleichstellungsbeauftragten bzw. Frauenvertretungen bekommen.