Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.
Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:
- Durchführung arbeitsplatzerhaltender oder -schaffender Maßnahmen
- Aus- oder Weiterbildung im Betrieb (Ausbildungszuschüsse)
- eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse)
- Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Einrichtungen im Betrieb
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- eine befristete Probebeschäftigung
Voraussetzung: Antragstellung der Versicherten beim Leistungsträger |
Leistungsträger:
- Reha-Träger, Bundesagentur für Arbeit oder Integrationsämter
Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.
Weitere Informationen:
→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“