Empfehlungen für „krankschreibende Ärztinnen und Ärzte

Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung:

  • Krankheit allein begründet keine Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • Für eine Arbeitsunfähigkeit muss die Auswirkung der Erkrankung auf die Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden (Berücksichtigung individueller Lebenshintergründe)
  • Das Leistungsvermögen der Betroffenen muss mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil abgeglichen werden (Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen/Belastungen)
 

Fragen Sie Ihre Patientinnen und Patienten möglichst vor AU-Bescheinigung bzw. vor AU-Verlängerung, ob sie Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz brauchen.

 

Beachten Sie Hinweise auf eine krankheits-/behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes wie:

  • häufige/wiederholte Fehlzeiten
  • andauernde verminderte Belastbarkeit und Arbeitsleistung
  • auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Personen
  • anhaltende Probleme bei der Krankheitsverarbeitung
  • eingeschränkte Mobilität

Wichtige Fragen für den arbeitsbezogenen Beratungsprozess:

Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen:

 

Sprechen Sie frühzeitig das Thema Arbeit/Arbeitsfähigkeit im Patientenkontakt an.

 

SIGNAL: spätestens bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten

 

Prüfen Sie, ob die Vermeidung einer Krankschreibung oder eine frühe Rückkehr zur Arbeit sinnvoll für die Betroffenen ist.
Eine Person muss meist nicht 100% fit sein, um zur Arbeit zurückzukehren.

 

 Weitere Informationen:

→ www.sindbad-mds.de: Begutachtungsanleitung „Arbeitsunfähigkeit“ des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)