Integrationsämter
Integrationsämter beraten umfassend in allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Sie sind zuständig für alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um (Schwer-)Behinderten die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Wesentliche Aufgabenbereiche:
- Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeberinnen/-geber
- Information/Beratung zur individuellen Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
- Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur behinderungsgerechten Gestaltung bestehender oder neuer Arbeitsplätze
- finanzielle Förderungen (z. B. für technische Hilfen, Arbeitsassistenz)
- Sicherstellung des besonderen Kündigungsschutzes für (Schwer-)Behinderte und Gleichgestellte
Weitere Informationen: