Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.
Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:
- Durchführung arbeitsplatzerhaltender oder -schaffender Maßnahmen
- Aus- oder Weiterbildung im Betrieb (Ausbildungszuschüsse)
- eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse)
- Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Einrichtungen im Betrieb
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- eine befristete Probebeschäftigung
Voraussetzung: Antragstellung der Versicherten beim Leistungsträger (Zukünftige) Arbeitgeberinnen/-geber sind lediglich Begünstigte dieser Zuschüsse ohne eigenes Antragsrecht. |
Leistungsträger:
- Reha-Träger, Bundesagentur für Arbeit oder Integrationsämter
Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.
Hinweis:
Entsteht Arbeitgeberinnen/-gebern ein höherer personeller und/oder finanzieller Aufwand, weil die Leistungen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten längerfristig erheblich unter den Normalleistungen liegen, können sie beim Integrationsamt Zuschüsse (unabhängig von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) beantragen.
Über die Höhe und Voraussetzungen zum Ausgleich der so genannten „Außergewöhnlichen Belastungen“ informieren die Integrationsämter. Antragsteller ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgebern. Unterschieden wird die Bezuschussung von personeller Unterstützung und die Zahlung von Minderleistungsausgleichen.
Weitere Informationen:
→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“