Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine unterhaltssichernde Ermessensleistung, die der Förderung der Aufnahme einer einschränkungsgerechten selbstständigen Tätigkeit dient. Zur Gewährleistung wirtschaftlicher und sozialer Absicherung kann für die ersten Monate der Existenzgründung finanzielle Unterstützung bewilligt werden.
Mögliche Leistungen:
- Darlehen oder Zinszuschüsse
- Einstiegsgeld
- freie Förderung
Voraussetzungen:
- Antragstellung durch Sie als Versicherte/Versicherter beim zuständigen Leistungsträger
- Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- Nachweis der Tragfähigkeit und Zweckmäßigkeit der Existenzgründung
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Tätigkeit (Beendigung der Arbeitslosigkeit und des Bezugs von Entgeltersatzleistungen)
Leistungsträger:
- Reha-Träger oder Integrationsämter
- Bundesagentur für Arbeit oder kommunale Träger (SGB II-Träger)
Förderhöhe und -dauer sind abhängig vom jeweiligen Leistungsträger. Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei den Integrationsämtern. |