Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung

Wird deutlich, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr in gleicher Art und Weise fortsetzen können, kommen verschiedene berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Frage.

Ziel ist Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Ihnen eine behindertengerechte berufliche Tätigkeit ermöglichen.

 

Berufliche Ausbildung

  • ist eine erstmalige berufliche Qualifizierung als betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung (z. B. an Fachschulen oder Berufsbildungswerken)
  • ggf. Vorschaltung einer Berufsvorbereitung einschließlich Grundausbildung
 

Berufliche Anpassung

  • baut auf Kenntnissen und Fähigkeiten des derzeitigen Berufes auf und zielt auf die Beseitigung von Wissenslücken, Rückgewinn beruflicher Kenntnisse sowie Anpassung an technische Anforderungen
 

Weiterbildung

  • schließt Fortbildung und Umschulung ein und zielt auf die Erlangung neuer Fähigkeiten oder den Ausbau von bereits erworbenem Wissen

     Fortbildung dient der Weiterqualifizierung im derzeitigen Beruf.
     Umschulung dient der Qualifizierung in einem neuen Tätigkeitsbereich.

 

Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung:

  • können Eignungs- und Arbeitserprobungen vorgeschaltet sein (Leistungsvermögen und Auswirkung der Erkrankung werden in die Beurteilung einbezogen)
  • werden in der Regel in Vollzeitform erbracht und nur im Einzelfall berufsbegleitend als Teilzeitmaßnahme oder als Fernunterricht

Leistungsträger:

  • Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger
 

Zuständigkeit und Voraussetzungen (neben der Antragstellung) richten sich nach den geltenden Leistungsgesetzen der jeweiligen Leistungsträger und sind im Einzelfall durch Sie als Versicherte/Versicherter zu klären

 

Weitere Informationen:

Antragsverfahren/Zuständigkeitsklärung