Persönliches Budget
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können auf besonderen Antrag hin auch in Form eines „Persönlichen Budgets“ erbracht werden.
Damit können leistungsempfangende Personen:
- anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung wählen und
- den „Einkauf“ der Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln
Auskunft dazu erhalten Antragstellende beim zuständigen Reha-Träger.