Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Erwerbstätige, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder deren Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich ist, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
- kommen entweder allein oder in Ergänzung zu einer vorausgehenden medizinischen Reha in Betracht
- umfassen ein breites Spektrum an Einzelleistungen, die von qualifizierenden Leistungen bis zu Sachleistungen reichen
Übersicht möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Hilfen zur Erhaltung oder |
Berufliche |
Leistungen an |
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Zuschüsse für:
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Voraussetzungen der Leistungsträger:
- Antragstellung der Versicherten [ Antragsverfahren ]
- erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
- eine positive Erwerbsprognose
- Erforderlichkeit der Leistungen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, zu erhalten bzw. wiederherzustellen
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente.
→ www.gesetze-im-internet.de: Umdeutung von Anträgen nach § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung) - Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe
Weitere Informationen:
→ Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung Bund