Antragsverfahren – für alle Rehabilitationsträger gilt:

Damit verfügbare Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben genutzt werden können, muss ein Antrag beim Leistungsträger gestellt werden.

Antragstellung:

  • in der Regel durch die Versicherten beim zuständigen Reha-Träger
  • vollständige, termingerechte Einreichung erforderlicher Unterlagen
  • bevor eine Leistung zur Teilhabe in Anspruch genommen werden kann
 
Alle Reha-Träger haben Auskunftspflicht und müssen den Antrag ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten.

Zuständigkeitsklärung:

  • erfolgt für den individuellen Fall
  • innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang

Widerspruch:
Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt beim zuständigen Träger schriftlich Widerspruch einlegen (formlos, kostenfrei).

 

Weitere Informationen

Links zu den wichtigsten Leistungsträgern