Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz bezeichnet unterschiedliche Formen personaler Unterstützung, die Schwerbehinderte bei der Arbeitsausführung helfen. Sie kann auch in Ausbildung, Umschulung, Praktika über 8 Wochen genutzt werden. Arbeitsassistenz umfasst Hilfeleistungen bei einzelnen Arbeitstätigkeiten wie z. B. Assistenz für einfache Handreichungen oder Kommunikationsassistenz.

Voraussetzungen:

  1. Antragstellung der Versicherten beim zuständigen Leistungsträger
  2. die unterstützenden Hilfstätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrend sowie zeitlich umfangreich (Arbeitsverhältnis mind. 15 Stunden/Woche)
  3. die antragstellende Person muss fähig sein, die vertraglich geregelte Arbeitsleistung (sogenannte Kernaufgaben) wettbewerbsfähig zu erbringen

Leistungsträger:

Die Förderdauer beträgt bei den Reha-Trägern max. 3 Jahre. Anschließende Kosten (soweit erforderlich) übernimmt das Integrationsamt.

Die Leistungsausführung erfolgt durch die Integrationsämter.