Ergänzende Leistungen
Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gesundheitlich beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen gewährt. Dies sind v. a. unterhaltssichernde Leistungen:
- Übergangsgeld
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Reisekosten
- Haushaltshilfe
- Kinderbetreuungskosten
Ein bestehender Anspruch und die Höhe der Leistungen sind im Einzelfall vom Leistungsträger zu prüfen und durch den Versicherten zu klären. |