Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 und mehr feststellt.
Schwerbehinderte erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Hilfen (z. B. Arbeitsassistenz) dient.
Antragsformulare erhältlich bei:
- Versorgungsämtern bzw. anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden
- örtlichen Fürsorgestellen, Sozialämtern, Integrationsämtern
- Behindertenverbänden
- Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben/Dienststellen
Vor der Antragstellung:
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Hinweise zum Antragsverfahren:
- Einreichung erforderlicher Unterlagen durch die antragstellende Person: Antragsformulare, ggf. Beschreibung der Funktionseinschränkungen im Alltag (kurz, formlos), vorhandene Röntgenbilder, ärztliche/fachärztliche Berichte usw.
- Unterstützen Sie Ihre Patientinnen/Patienten bei der Antragstellung
- Antragsverfahren, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (formlos; Frist: innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt) und ggf. Klage beim Sozialgericht (bei Widerspruchsablehnung) sind kostenfrei
Weitere Informationen: