Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 und mehr feststellt.

Schwerbehinderte erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Hilfen (z. B. Arbeitsassistenz) dient.

Antragsformulare erhältlich bei:

 
Vor der Antragstellung:
  • sollte stets eine individuelle Beratung der Betroffenen durch geschultes Personal erfolgen, z. B. bei zuständigen Ämtern, Selbsthilfegruppen [ Auskunftsstellen im ambulanten Versorgungsbereich ]
  • sollten Vorteile und potenzielle Nachteile (z. B. bei der Arbeitsplatzsuche), die sich aus dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises ergeben können, abgewogen werden
  • sollten Absprachen mit behandelnden Ärztinnen/Ärzten erfolgen

Hinweise zum Antragsverfahren:

  • Einreichung erforderlicher Unterlagen durch die antragstellende Person: Antragsformulare, ggf. Beschreibung der Funktionseinschränkungen im Alltag (kurz, formlos), vorhandene Röntgenbilder, ärztliche/fachärztliche Berichte usw.
  • Unterstützen Sie Ihre Patientinnen/Patienten bei der Antragstellung
  • Antragsverfahren, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (formlos; Frist: innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt) und ggf. Klage beim Sozialgericht (bei Widerspruchsablehnung) sind kostenfrei


Weitere Informationen:

→ www.betanet.de: Schwerbehindertenausweis