Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen in Betrieben mit mehr als 5 schwerbehinderten Beschäftigten.
Wesentliche Aufgabenbereiche:
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Beratung und Hilfestellung für Beschäftigte (z. B. bei der Antragstellung)
- Vermittlung bei innerbetrieblichen Konflikten