Außer- und innerbetriebliche Ansprechpartner
bei der Umsetzung von Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben)

Die übergeordnete Aufgabe aller Ansprechpartner ist die Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in den Betrieben/Dienststellen sowie in der Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen.

Um dies bestmöglich zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit der Ansprechpartner sowie weiterer Beteiligter (Leistungsträger, Ärztinnen/Ärzte, Arbeitgeberinnen/-geber) mit den Beschäftigten notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Wegweiser SGB IX – Teil 2: Schwerbehindertenrecht“