Konkrete Maßnahmen und ausgewählte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Erhalt/zur (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes
Wenn Sie krankheitsbedingte berufliche Probleme haben, gibt es viele individuelle Fördermöglichkeiten.
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten für sich und Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber und nutzen Sie diese.
[ Soziale und arbeitsbezogene Beratung ]
Um konkrete Maßnahmen ableiten zu können, benötigen die handelnden Personen ärztliche Informationen:
- über Ihr bestehendes Leistungsvermögen
- über die funktionellen Auswirkungen Ihrer Erkrankung
Ziel der Maßnahmen ist es, Betroffenen eine dauerhafte, einschränkungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
Allgemeine Hinweise: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Betriebsärztin/Ihrem Betriebsarzt auf, damit diese/dieser den Prozess der Rückführung an den Arbeitsplatz, z. B. im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vor Ort unterstützen kann. Die meisten Maßnahmen/Leistungen können Sie auch ohne anerkannten Grad der Behinderung in Anspruch nehmen. Damit verfügbare Fördermöglichkeiten genutzt werden können, müssen Sie beim Leistungsträger einen Antrag stellen. |
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte Beschäftigte können Fördermöglichkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz nutzen. Gesetzliche Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen sind im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verankert.
→ www.integrationsaemter.de: Gesetze, Lexikon, Publikationen in der Infothek