Konkrete Maßnahmen und ausgewählte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Erhalt/zur (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes

Wenn Sie krankheitsbedingte berufliche Probleme haben, gibt es viele individuelle Fördermöglichkeiten.
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten für sich und Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber und nutzen Sie diese.
[ Soziale und arbeitsbezogene Beratung ]

Um konkrete Maßnahmen ableiten zu können, benötigen die handelnden Personen ärztliche Informationen:

  1. über Ihr bestehendes Leistungsvermögen
  2. über die funktionellen Auswirkungen Ihrer Erkrankung

Ziel der Maßnahmen ist es, Betroffenen eine dauerhafte, einschränkungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.

 

Allgemeine Hinweise:
Wichtig ist ein Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber.

 

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Betriebsärztin/Ihrem Betriebsarzt auf, damit diese/dieser den Prozess der Rückführung an den Arbeitsplatz, z. B. im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vor Ort unterstützen kann.

 

Die meisten Maßnahmen/Leistungen können Sie auch ohne anerkannten Grad der Behinderung in Anspruch nehmen.

 

Damit verfügbare Fördermöglichkeiten genutzt werden können, müssen Sie beim Leistungsträger einen Antrag stellen.
[ Antragsverfahren ] Bitten Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt um Unterstützung bei der Antragstellung!

 

Weitere Informationen:

Schwerbehinderte Beschäftigte können Fördermöglichkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz nutzen. Gesetzliche Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen sind im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verankert.

→ www.integrationsaemter.de: Gesetze, Lexikon, Publikationen in der Infothek

→ www.deutsche-rentenversicherung.de: „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ - Hilfen für Arbeitnehmer und Tipps für Arbeitgeber