Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.
Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:
- Durchführung arbeitsplatzerhaltender oder -schaffender Maßnahmen
 - Aus- oder Weiterbildung im Betrieb (Ausbildungszuschüsse)
 - eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse)
 - Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Einrichtungen im Betrieb
 - Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
 - eine befristete Probebeschäftigung
 
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 Voraussetzung:   | 
Leistungsträger:
- Reha-Träger, Bundesagentur für Arbeit oder Integrationsämter
 
Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.
Weitere Informationen:
→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“
