Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz bezeichnet unterschiedliche Formen personaler Unterstützung. Sie kann auch in Ausbildung, Umschulung, Praktika über 8 Wochen genutzt werden.

Voraussetzungen:

  1. Antragstellung durch Sie als Versicherte/Versicherter beim zuständigen Leistungsträger
  2. die unterstützenden Hilfstätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrend sowie zeitlich umfangreich (Arbeitsverhältnis mind. 15 Stunden/Woche)
  3. die antragstellende Person muss fähig sein, die vertraglich geregelte Arbeitsleistung (sogenannte Kernaufgaben) wettbewerbsfähig zu erbringen

Leistungsträger:

Die Förderdauer beträgt bei den Reha-Trägern max. 3 Jahre. Anschließende Kosten (soweit erforderlich) übernimmt das Integrationsamt.

Die Leistungsausführung erfolgt durch die Integrationsämter.