Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz bezeichnet unterschiedliche Formen personaler Unterstützung. Sie kann auch in Ausbildung, Umschulung, Praktika über 8 Wochen genutzt werden.
Voraussetzungen:
- Antragstellung durch Sie als Versicherte/Versicherter beim zuständigen Leistungsträger
- die unterstützenden Hilfstätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrend sowie zeitlich umfangreich (Arbeitsverhältnis mind. 15 Stunden/Woche)
- die antragstellende Person muss fähig sein, die vertraglich geregelte Arbeitsleistung (sogenannte Kernaufgaben) wettbewerbsfähig zu erbringen
Leistungsträger:
- Kosten einer Arbeitsassistenz zur Arbeitsplatz-Erlangung: Reha-Träger
- Kosten einer Arbeitsassistenz zur Arbeitsplatz-Erhaltung: Integrationsämter
Die Förderdauer beträgt bei den Reha-Trägern max. 3 Jahre. Anschließende Kosten (soweit erforderlich) übernimmt das Integrationsamt.
Die Leistungsausführung erfolgt durch die Integrationsämter.