Empfehlungen für „krankschreibende“ Ärztinnen und Ärzte
Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung:
- Krankheit allein begründet keine Arbeitsunfähigkeit (AU)
 - Für eine Arbeitsunfähigkeit muss die Auswirkung der Erkrankung auf die Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden (Berücksichtigung individueller Lebenshintergründe)
 - Das Leistungsvermögen der Betroffenen muss mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil abgeglichen werden (Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen/Belastungen)
 
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 Fragen Sie Ihre Patientinnen und Patienten möglichst vor AU-Bescheinigung bzw. vor AU-Verlängerung, ob sie Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz brauchen. Beachten Sie Hinweise auf eine krankheits-/behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes wie: 
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Wichtige Fragen für den arbeitsbezogenen Beratungsprozess:
- Hilft Arbeit der Patientin/dem Patienten aktiv zu bleiben und Isolation zu vermeiden?
 - Welches verbleibende Leistungsvermögen hat die Person und welche Empfehlungen lassen sich für die Arbeitsgestaltung ableiten?
 - Wie müssen Arbeitsplatz und -bedingungen für eine Rückkehr zur Arbeit aus Arzt- und Patientenperspektive konkret aussehen?
 - Kann die Rückkehr nach Durchführung von Anpassungsmaßnahmen sofort oder später empfohlen werden?
 - Ist nach längerem Krankheitsprozess eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll?
 - Ist betriebsärztliche Unterstützung im (Wieder-)Eingliederungsprozess möglich?
 
Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen:
- der Patienten-Kurzfragebogen
 - die Checkliste Erhalt/Wiederherstellung der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit (sechsseitig)
 - die Kurzcheckliste Erhalt/Wiederherstellung der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit (einseitig)
 
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 Sprechen Sie frühzeitig das Thema Arbeit/Arbeitsfähigkeit im Patientenkontakt an. SIGNAL: spätestens bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten Prüfen Sie, ob die Vermeidung einer Krankschreibung oder eine frühe Rückkehr zur Arbeit sinnvoll für die Betroffenen ist.   | 
Weitere Informationen:
