Empfehlungen für „krankschreibende“ Ärztinnen und Ärzte
Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung:
- Krankheit allein begründet keine Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Für eine Arbeitsunfähigkeit muss die Auswirkung der Erkrankung auf die Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden (Berücksichtigung individueller Lebenshintergründe)
- Das Leistungsvermögen der Betroffenen muss mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil abgeglichen werden (Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen/Belastungen)
Fragen Sie Ihre Patientinnen und Patienten möglichst vor AU-Bescheinigung bzw. vor AU-Verlängerung, ob sie Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz brauchen. Beachten Sie Hinweise auf eine krankheits-/behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes wie:
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Wichtige Fragen für den arbeitsbezogenen Beratungsprozess:
- Hilft Arbeit der Patientin/dem Patienten aktiv zu bleiben und Isolation zu vermeiden?
- Welches verbleibende Leistungsvermögen hat die Person und welche Empfehlungen lassen sich für die Arbeitsgestaltung ableiten?
- Wie müssen Arbeitsplatz und -bedingungen für eine Rückkehr zur Arbeit aus Arzt- und Patientenperspektive konkret aussehen?
- Kann die Rückkehr nach Durchführung von Anpassungsmaßnahmen sofort oder später empfohlen werden?
- Ist nach längerem Krankheitsprozess eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll?
- Ist betriebsärztliche Unterstützung im (Wieder-)Eingliederungsprozess möglich?
Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen:
- der Patienten-Kurzfragebogen
- die Checkliste Erhalt/Wiederherstellung der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit (sechsseitig)
- die Kurzcheckliste Erhalt/Wiederherstellung der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit (einseitig)
Sprechen Sie frühzeitig das Thema Arbeit/Arbeitsfähigkeit im Patientenkontakt an. SIGNAL: spätestens bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten Prüfen Sie, ob die Vermeidung einer Krankschreibung oder eine frühe Rückkehr zur Arbeit sinnvoll für die Betroffenen ist. |
Weitere Informationen: