Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining werden von den zuständigen Reha-Trägern ergänzend zu anderen Leistungen erbracht, um behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung
 - regelmäßige Durchführung in (festen) Gruppen unter fachlicher, ggf. ärztlicher Betreuung
 
Die Verordnung soll enthalten:
- Diagnose und ggf. Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
 - Gründe und Ziele, weshalb die Maßnahme erforderlich ist
 - Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
 - Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
 
Antrag und Informationen: beim zuständigen Reha-Träger erhältlich
| Reha-Sport und Funktionstraining fallen nicht in das Heilmittelbudget. | 
Dauer der Leistungen in Abhängigkeit vom Reha-Träger:
| Rehabilitationsträger | Dauer (in der Regel) | 
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 Gesetzliche Rentenversicherung  | 
 6 Monate bis längstens 12 Monate nur nach ganztags ambulanten oder stationären Leistungen zur Rehabilitation der GRV  | 
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 Gesetzliche Krankenversicherung  | 
 in Abhängigkeit von der Erkrankung   | 
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 Gesetzliche Unfallversicherung  | 
nicht begrenzt | 
| Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Voraussetzung: erneute Ausstellung einer ärztlichen Verordnung | 
Rehabilitationssport | 
Funktionstraining | 
| Ziele, Zweck und Inhalt | |
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| Sport- bzw. Trainingsarten | |
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| Durchführung | |
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 Bei vielen Erkrankungen haben regelmäßige Bewegungsübungen sowie angepasste Kraft- und Ausdauerübungen eine gesundheitsfördernde Wirkung.  | 
Weitere Informationen:
