Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining werden von den zuständigen Reha-Trägern ergänzend zu anderen Leistungen erbracht, um behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung
- regelmäßige Durchführung in (festen) Gruppen unter fachlicher, ggf. ärztlicher Betreuung
Die Verordnung soll enthalten:
- Diagnose und ggf. Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
- Gründe und Ziele, weshalb die Maßnahme erforderlich ist
- Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
- Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
Antrag und Informationen: beim zuständigen Reha-Träger erhältlich
Reha-Sport und Funktionstraining fallen nicht in das Heilmittelbudget. |
Dauer der Leistungen in Abhängigkeit vom Reha-Träger:
Rehabilitationsträger | Dauer (in der Regel) |
Gesetzliche Rentenversicherung |
6 Monate bis längstens 12 Monate nur nach ganztags ambulanten oder stationären Leistungen zur Rehabilitation der GRV |
Gesetzliche Krankenversicherung |
in Abhängigkeit von der Erkrankung |
Gesetzliche Unfallversicherung |
nicht begrenzt |
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Voraussetzung: erneute Ausstellung einer ärztlichen Verordnung |
Rehabilitationssport |
Funktionstraining |
Ziele, Zweck und Inhalt | |
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Sport- bzw. Trainingsarten | |
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Durchführung | |
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Bei vielen Erkrankungen haben regelmäßige Bewegungsübungen sowie angepasste Kraft- und Ausdauerübungen eine gesundheitsfördernde Wirkung. |
Weitere Informationen: