Hilfsmittelversorgung
Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Reha im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht.
Funktionen von Hilfsmitteln:
- Wiederherstellung/Ergänzung/Erleichterung beeinträchtigter oder ausgefallener Körperfunktionen ganz oder teilweise (z. B. Orthesen)
- Ersatz fehlender Körperteile (z. B. Prothesen)
Empfehlen Sie den Beschäftigten sich bzgl. einer bedarfsgerechten Heil- und Hilfsmittelversorgung an primär betreuende Haus- bzw. Fachärztinnen/-ärzte zu wenden. |
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung
- Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung oder Ausgleich einer Behinderung
Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind verordnungsfähige Hilfsmittel. |
Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel, deren Kosten von der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.
Weitere Informationen: