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Integrationsämter

Integrationsämter beraten umfassend in allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Sie sind zuständig für alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um (Schwer-)Behinderten die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Wesentliche Aufgabenbereiche:

  • Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeberinnen/-geber
  • Information/Beratung zur individuellen Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
  • Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur behinderungsgerechten Gestaltung bestehender oder neuer Arbeitsplätze
  • finanzielle Förderungen (z. B. für technische Hilfen, Arbeitsassistenz)
  • Sicherstellung des besonderen Kündigungsschutzes für (Schwer-)Behinderte und Gleichgestellte

 

Weitere Informationen:

→ www.integrationsaemter.de: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

→ Bundesweite Suche nach Adressen der Integrationsämter