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Hilfsmittelversorgung

Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Reha im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht.

Funktionen von Hilfsmitteln:

  • Wiederherstellung/Ergänzung/Erleichterung beeinträchtigter oder ausgefallener Körperfunktionen ganz oder teilweise (z. B. Orthesen)
  • Ersatz fehlender Körperteile (z. B. Prothesen)
 
Empfehlen Sie den Beschäftigten sich bzgl. einer bedarfsgerechten Heil- und Hilfsmittelversorgung an primär betreuende Haus- bzw. Fachärztinnen/-ärzte zu wenden.

 Voraussetzungen:

  1. ärztliche Verordnung
  2. Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung oder Ausgleich einer Behinderung
 
Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind verordnungsfähige Hilfsmittel.

Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel, deren Kosten von der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.

 

Weitere Informationen:

→ www.rehadat-hilfsmittel.de

→ Suche im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT