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Nachteilsausgleiche

(Schwer-)Behinderte können Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen.

Diese sind abhängig vom Grad der Behinderung und Merkzeichen, werden durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen und sollen behinderungsbedingte Nachteile soweit wie möglich ausgleichen.

Wesentliche Nachteilsausgleiche:

  • besonderer Kündigungsschutz
  • steuerliche Erleichterungen
  • Zusatzurlaub
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Parken (u. a. Nutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen) usw.