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Konkrete Maßnahmen und ausgewählte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Erhalt/zur (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes

In Deutschland gibt es vielfältige staatliche Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben. Diese erleichtern gesundheitlich beeinträchtigten Menschen trotz Einschränkungen erwerbstätig zu sein.

Ziel der Maßnahmen ist es, Betroffenen eine dauerhafte, einschränkungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.

 Voraussetzung zur Ableitung konkreter Maßnahmen sind ärztliche Informationen:

  1. über das bestehende Leistungsvermögen der Patientin/des Patienten
  2. über die funktionellen Auswirkungen der Erkrankung

Allgemeine Hinweise:
Empfehlen Sie Personen mit krankheitsbedingten beruflichen Problemen:

 

Regen Sie den Dialog zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern an.

Die meisten Maßnahmen/Leistungen können auch von Personen ohne anerkannten Grad der Behinderung in Anspruch genommen werden.

 

Damit verfügbare Fördermöglichkeiten genutzt werden können, muss die Antragstellung beim Leistungsträger durch die Versicherten stets vorher erfolgen. [Antragsverfahren/Zuständigkeitsklärung]

Unterstützen Sie Ihre Patientinnen/Patienten bei der Antragstellung.

 

Weitere Informationen:
Schwerbehinderte Beschäftigte können Fördermöglichkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz nutzen. Gesetzliche Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen sind im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verankert.

→ www.integrationsaemter.de: Gesetze, Lexikon, Publikationen in der Infothek

→ www.deutsche-rentenversicherung.de: „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ - Hilfen für Arbeitnehmer und Tipps für Arbeitgeber