Hilfsmittelversorgung
Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Reha im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht.
Funktionen von Hilfsmitteln:
- Wiederherstellung/Ergänzung/Erleichterung beeinträchtigter oder ausgefallener Körperfunktionen ganz oder teilweise (z. B. Orthesen)
 - Ersatz fehlender Körperteile (z. B. Prothesen)
 
| Per Verordnung kann Ihnen die Ärztin/der Arzt notwendige Hilfsmittel zur Verfügung stellen. | 
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung
 - Vorbeugung einer drohenden Behinderung
 - Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung
 - Ausgleich einer Behinderung
 
| Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind verordnungsfähige Hilfsmittel. | 
Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel, deren Kosten von der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.
Weitere Informationen:
