Antragsverfahren – für alle Rehabilitationsträger gilt:
Damit verfügbare Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben genutzt werden können, muss ein Antrag beim Leistungsträger gestellt werden.
Antragstellung:
- in der Regel durch die Versicherten beim zuständigen Reha-Träger
 - vollständige, termingerechte Einreichung erforderlicher Unterlagen
 - bevor eine Leistung zur Teilhabe in Anspruch genommen werden kann
 
| Alle Reha-Träger haben Auskunftspflicht und müssen den Antrag ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten. | 
Zuständigkeitsklärung:
- erfolgt für den individuellen Fall
 - innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang
 
Widerspruch:
Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt beim zuständigen Träger schriftlich Widerspruch einlegen (formlos, kostenfrei).
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