Nachsorge
Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.
| Nachsorgeleistungen sind parallel zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur stufenweisen Wiedereingliederung möglich. | 
Ziele:
- Stabilisierung bzw. besseres Erreichen von Reha-Teilzielen, z. B. weitere Verbesserung eingeschränkter Fähigkeiten
 - Alltagstransfer erlernter Verhaltensänderungen/Kompensationsstrategien
 - Förderung von Eigenaktivität und individuellen Nachsorgeaktivitäten
 
Formen der Nachsorge mit Beispielen:
| Indikationsspezifische  komplexe Nachsorgeleistungen  | 
 
 Spezifische Einzelleistungen  | 
 
 Nachsorge im weiteren Sinn  | 
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Voraussetzungen:
- reha-ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung
 - Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss
 - bei den Betroffenen: ein bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose
 
Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde Ärztinnen/Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.
