Nachsorge
Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.
Nachsorgeleistungen sind parallel zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur stufenweisen Wiedereingliederung möglich. |
Ziele:
- Stabilisierung bzw. besseres Erreichen von Reha-Teilzielen, z. B. weitere Verbesserung eingeschränkter Fähigkeiten
- Alltagstransfer erlernter Verhaltensänderungen/Kompensationsstrategien
- Förderung von Eigenaktivität und individuellen Nachsorgeaktivitäten
Formen der Nachsorge mit Beispielen:
Indikationsspezifische komplexe Nachsorgeleistungen |
Spezifische Einzelleistungen |
Nachsorge im weiteren Sinn |
|
|
|
Voraussetzungen:
- reha-ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung
- Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss
- bei den Betroffenen: ein bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose
Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde Ärztinnen/Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.